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Name

Gnarp

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Erfahrung

47.384 Punkte (Rang) - (Errungenschaften)


PvP

aktiviert


Geschlecht

männlich


Beschreibung

Rotkäppchen - ein Beamtenmärchen

Im Kinderanfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts
wohnhafte, noch unbeschulte Minderjährige aktenkundig,
welche durch ihre unübliche Kopfbedeckung
gewohnheitsmässig Rotkäppchen genannt zu werden pflegt.
Der Mutter besagter R. wurde seitens ihrer Mutter ein
Schreiben zustellig gemacht in welchem dieselbe
Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebedürftigkeit
machte, worauf die Mutter der R. dieser die Auflage
machte, der Grossmutter eine Sendung von Nahrungs- und
Genussmitteln zu Genesungszwecken zuzustellen.

Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer
Mutter über das Verbot betreffs "Verlassens der
Waldwege auf Kreisebene" belehrt. Dieselbe machte
sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift
straffällig und begegnete beim Übertreten des amtlichen
Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht
gemeldeten, wenngleich polizeilich einschlägig
bekannten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte
in gesetzmässiger Amtsanmassung Einsichtnahme in das
als Transportzweck von Konsumgütern dienende
Korbbehältnis und traf in Tötungsabsicht die
Feststellung, dass die R. zu ihrer verschwägerten und
verwandten, im Baumbestand angemieteten Grossmutter
eilend war.

Da seitens des Wolfes Verknappungen auf dem
Ernährungssektor vorherrschend waren, fasste er den
Entschluss, bei der Grossmutter der R. unter Vorlage
falscher Papiere vorsprachig zu werden. Weil dieselbe
wegen Augenleidens krankgeschrieben war, gelang dem in
Fressvorbereitung befindlichen Untier die diesfallsige
Täuschungsabsicht, worauf es unter Verschlingung der
Bettlägerigen einen strafbaren Mundraub zur
Durchführung brachte. Ferner täuschte das Tier bei der
später eintreffenden R. die Identität der Grossmutter
vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch
Zweitverschlingung der R. seinen Tötungsvorsatz erneut
unter Beweis.

Der sich auf einem Dienstgang befindliche und im
Forstwesen zuständige Waldbeamte B. vernahm
Schnarchgeräusche und stellte die Urheberschaft seitens
des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten
Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, das dortseits
zuschlägig beschieden und pro Schuss bezuschusst wurde.
Nach Beschaffung einer Vorrichtung zur Beschleunigung
von Bleikugeln mithilfe von lokalem Überdruck,
zugelassen zum Jagdeinsatz, gab er in wahrgenommener
Einflussnahme auf das Raubwesen einen Schuss ab. Dieses
wurde in Fortführung der Raubtiervernichtungsaktion auf
Kreisebene nach Empfangnahme des Geschosses ablebig.

Die gespreizte Beinhaltung des Totgutes weckte in dem
Schussgeber die Vermutung, dass der Leichnam
Menschenmaterial beinhaltete. Zwecks diesbezüglicher
Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines hierzu
geeigneten Werkzeugs den Kadaver zur Todvermarktung und
stieß hierbei auf die noch lebhafte R. nebst
beigehefteter Grossmutter. Durch den unverhofften
Wiedereintritt ins Leben bemächtigte sich beider
Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulässiges
Lebensgefühl, dem sie durch Belästigung der
Allgemeinheit, öffentliches Ärgernis erregenden Lärm
und Nichtbeachtung anderer Polizeiverordnungen Ausdruck
verliehen, was ihre Haftpflichtigmachung zur Folge
hatte. Der Vorfall wurde von den kulturschaffenden
Gebrüdern Grimm zu Protokoll genommen und
starkbekinderten Familien in Märchenform zustellig
gemacht.

Wenn die Beteiligten nicht durch Hinschied abgegangen
und in Fortfall gekommen sind, sind dieselben derzeit
noch lebhaft.

Alter

44


Rasse

Onlo
Die Onlos leben im Land Anatubien, westlich von Konlir. Sie sind große, gemütliche Waldwesen und leben mit den Menschen seit langer Zeit in Frieden. Als einzige Rasse können Onlos ständig die Lebenspunkte aller Tiere und Monster, welche diese Welt bevölkern, direkt sehen.


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